Abwasserbeseitigungsanlage Alpe Steris
Baugrube HB Buchboden
Bohrung Steinebach
ASFINAG Verkehrskontrollplatz Nüziders
HB Bischof Oberlech

Überprüfung des Betriebszustandes von Abwasserreinigungsanlagen gemäß ÖWAV

Beschreibung

Laut Wasserrechtsgesetz (WRG) müssen Kläranlagenbetreiber ihre Anlagen in Stand halten und mindestens alle 5 Jahre überprüfen lassen. Zudem ist im §50 WRG die Instandhaltungspflicht von Wasserbenutzungsanlagen festgelegt. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen, periodische Überprüfungen entsprechend den gültigen Rechtsmaterien vorzunehmen.

Entsprechende Wartung und Instandhaltung können Funktion und Wert erhalten, die Lebensdauer wesentlich verlängern und damit Kosten sparen. Ebenso werden dadurch die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Einrichtungen sowie der Arbeitnehmerschutz wesentlich verbessert.

Es ist somit sinnvoll und notwendig, die Kläranlagen regelmäßig hinsichtlich des Betriebszustandes zu überprüfen, die Ergebnisse zu dokumentieren und daraus die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen.