Marktgemeinde Rankweil - Radwegunterführung Landesstraße
Planung und Bauleitung für die Radwegunterführung L 50
Beschreibung
Der bestehende Weg entlang der Frutz, beginnend beim Gewerbepark in Rankweil und bis zum Rhein bei Koblach verlaufend, ist ein beliebter und stark frequentierter Rad- und Gehweg.
Durch die bereits bestehenden Radwegunterführungen bei der Koblacherstraße L 55 und der Vorarlbergerstraße L 190 war die Querung der Stiegstraße L 50 nunmehr die einzige, sehr gefährliche, Straßenquerung im gesamten Abschnitt.
Zweck des Projektes war es, diese Gefahrenstelle durch die Errichtung einer Rad- und Gehwegunterführung im Bereich der L 50 zu entschärfen und eine durchgehende, barrierefreie Verbindung vom Rhein bis zum Gewerbepark in Rankweil zu errichten.